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BGBl. III Nr. 58/1998

kundgemacht 09.04.1998 RIS↗Parlament↗
58. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Durchgangsverkehr von Exekutivorganen und die Durchbeförderung von Häftlingen
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Durchgangsverkehr von Exekutivorganen und die Durchbeförderung von Häftlingen
Kundmachung BGBl. III Nr. 58/1998× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Durchgangsverkehr von Exekutivorganen und die Durchbeförderung von Häftlingen (Deutschland) neu § 0↗RIS↗