Rechtstracker.at

BGBl. III Nr. 221/2005

kundgemacht 29.12.2005 RIS↗Parlament↗
Annahmeerklärung betreffend den revidierten Text der Internationalen Pflanzenschutzkonvention sowie revidierter Text der Internationalen Pflanzenschutzkonvention samt Anlage
Annahmeerklärung betreffend den revidierten Text der Internationalen Pflanzenschutzkonvention sowie revidierter Text der Internationalen Pflanzenschutzkonvention samt Anlage
Kundmachung BGBl. III Nr. 221/2005× zu Internationale Pflanzenschutzkonvention – revidierter Text×

Änderungen durch diese Kundmachung

Internationale Pflanzenschutzkonvention – revidierter Text neu § 0↗RIS↗
Art. 3neu
in Kraft ab 02.10.2005 · idF BGBl. III Nr. 221/2005 Art. 3↗RIS↗

ARTIKEL römisch drei

Anwendung von anderen internationalen Übereinkommen

Dieses Übereinkommen berührt in keiner Weise die bestehenden Rechte oder Verpflichtungen der Vertragschließenden Parteien aufgrund von anderen internationalen Übereinkommen.