BGBl. III Nr. 177/2006
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik zur Verwirklichung eines Eisenbahnbasistunnels auf der Brennerachse
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik zur Verwirklichung eines Eisenbahnbasistunnels auf der Brennerachse
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3neu
Artikel 3 – Geltungsbereich
Das gegenständliche Abkommen bezieht sich auf alle Phasen des Projektes bis zur Inbetriebnahme.