Das Land wird seine Erhaltungsverpflichtungen in der Weise erfüllen, dass es
- Absatz eins,Investitionen in Gebäude sowie in die Infrastruktur mit einem Gesamtbetrag von € 80 Mio. tätigt,
- Absatz 2,dem Institute of Science and Technology – Austria ausreichende Mittel für Nutzung und Betrieb der in Artikel römisch eins, genannten Liegenschaft zur Verfügung stellt,
- Absatz 3,für das Institute of Science and Technology – Austria ab Aufnahme des laufenden Betriebes diesen hinsichtlich Gebäude(n) und Infrastruktur sowie das Facility Management mit einem Aufwand von jährlich € 3 Mio. auf die Dauer von zehn Jahren übernimmt.