BGBl. III Nr. 53/2008
Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004)
Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3geändertText, lit a, lit b, lit c
Artikel 3
Bereich des Vereins
a) die Gebiete Staatsgebiete der Mitgliedsländer,;
b) die Postämter, die von den Mitgliedsländern in Gebieten eingerichtet worden sind, die den dem Verein nicht angehören, eingegliederten Gebieten errichtet worden sind;
c) die Gebiete, die, ohne selbst Mitglied des Vereins zu sein, dem Verein angehören, weil sie vom Standpunkt der Post von einem Mitgliedsland abhängig sind. Gebiete, die an und für sich keine Mitglieder des Vereins, jedoch in ihn einbezogen sind, weil sie in Belangen des Postwesens von einem seiner Mitgliedsländer abhängen.