Absatz eins,Im Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert,
- Litera abedeuten die Ausdrücke „ein Vertragsstaat“ und „der andere Vertragsstaat“, je nach dem Zusammenhang, die Hellenische Republik oder die Republik Österreich;
- Litera bumfasst der Ausdruck „Hellenische Republik“ das Hoheitsgebiet der Hellenischen Republik, einschließlich der Hoheitsgewässer, sowie den Teil des Meeresgrundes und des Meeresuntergrundes des Mittelmeers, über den die Hellenische Republik in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht Hoheitsrechte für die Erforschung oder die Ausbeutung von Bodenschätzen dieser Gebiete ausübt;
- Litera cbedeutet der Ausdruck „Österreich“ die Republik Österreich;
- Litera dumfasst der Ausdruck „Person“ natürliche Personen, Gesellschaften und alle anderen Personenvereinigungen;
- Litera ebedeutet der Ausdruck „Gesellschaft“ juristische Personen oder Rechtsträger, die für die Besteuerung wie juristische Personen behandelt werden;
- Litera fbedeuten die Ausdrücke „Unternehmen eines Vertragsstaats“ und „Unternehmen des anderen Vertragsstaats“, je nachdem, ein Unternehmen, das von einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person betrieben wird, oder ein Unternehmen, das von einer im anderen Vertragsstaat ansässigen Person betrieben wird;
- Litera gbedeutet der Ausdruck „Staatsangehöriger“
- Litera ijede natürliche Person, die die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaats besitzt;
- Sub-Litera, i, ijede juristische Person, Personengesellschaft und andere Personenvereinigung, die nach dem in einem Vertragsstaat geltenden Recht errichtet worden ist;
- Litera hbedeutet der Ausdruck „internationaler Verkehr“ jede Beförderung mit einem Seeschiff oder Luftfahrzeug, es sei denn, das Seeschiff oder Luftfahrzeug wird ausschließlich zwischen Orten im anderen Vertragsstaat betrieben;
- Litera ibedeutet der Ausdruck „zuständige Behörde“
- Litera iin der Hellenischen Republik: den Minister für Finanzen oder dessen bevollmächtigten Vertreter;
- Sub-Litera, i, iin Österreich: den Bundesminister für Finanzen oder dessen bevollmächtigten Vertreter.