für Personen, für die die Rechtsvorschriften eines oder beider Vertragsstaaten gelten oder galten;
BGBl. III Nr. 83/2010
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea über soziale Sicherheit
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea über soziale Sicherheit
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3neu
Artikel 3
Persönlicher Geltungsbereich
Dieses Abkommen gilt:
- Litera a
- Litera bfür andere Personen soweit diese ihre Rechte von den in Litera a, bezeichneten Personen ableiten.