auf österreichischem Staatsgebiet:
BGBl. III Nr. 318/2013
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Georgien über die Umsetzung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Georgien über die Umsetzung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3neu
Artikel 3
Grenzübergangsstellen
1. Rückübernahme und Durchbeförderung finden an folgenden Grenzübergangsstellen statt:
- Strichaufzählung
Vienna International Airport
- Strichaufzählungauf georgischem Staatsgebiet:
Internationaler Flughafen Tiflis
2. Sofern es im Einzelfall notwendig ist, können zur Rückführung und Durchbeförderung von Personen auch andere als die oben erwähnten Grenzübergangsstellen verwendet werden.