Verfahren zur Genehmigung und Überwachung von Ausgrabungen und sonstigen archäologischen Tätigkeiten so anzuwenden:
- Litera adass jede unerlaubte Ausgrabung oder Beseitigung von Elementen des archäologischen Erbes verhindert wird;
- Litera bdass archäologische Ausgrabungen und Erkundungen in wissenschaftlicher Weise und mit der Maßgabe vorgenommen werden,
- ris-attachment://image001.pngdass soweit möglich zerstörungsfreie Untersuchungsmethoden angewandt werden;
- ris-attachment://image001.pngdass die Elemente des archäologischen Erbes nicht freigelegt werden oder während oder nach der Ausgrabung freigelegt bleiben, ohne dass für ihre sachgemäße Bewahrung, Erhaltung und Behandlung Vorkehrungen getroffen worden sind;