BGBl. I Nr. 52/2019
Vorzeitige Beendigung der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates
Bundesgesetz, mit dem die XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3neu
Artikel römisch drei
Dieses Bundesgesetz tritt mit 3. Juli 2019 in Kraft.