BGBl. Nr. 429/1924
Übereinkommen und Statut über die Freiheit des Durchgangsverkehrs.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3neu
Artikel 3.
Das Übereinkommen, dessen französischer und englischer Wortlaut in gleicher Weise maßgebend ist, trägt das Datum des heutigen Tages und kann bis zum 1. Dezember 1921 unterzeichnet werden.