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BGBl. Nr. 429/1924

kundgemacht 12.12.1924 RIS↗
Übereinkommen und Statut über die Freiheit des Durchgangsverkehrs.
Kundmachung BGBl. Nr. 429/1924× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommen und Statut über die Freiheit des Durchgangsverkehrs neu § 0↗RIS↗
Art. 3neu
in Kraft ab 13.02.1924 · idF BGBl. Nr. 429/1924 Art. 3↗RIS↗

Artikel 3.

Das Übereinkommen, dessen französischer und englischer Wortlaut in gleicher Weise maßgebend ist, trägt das Datum des heutigen Tages und kann bis zum 1. Dezember 1921 unterzeichnet werden.