BGBl. Nr. 64/1931
Notenwechsel zwischen Österreich und Albanien, betreffend Aufhebung des Sichtvermerkzwanges.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3neu
Artikel 3.
Das gegenwärtige Abkommen tritt am 31. März 1931 in Kraft; es verliert seine Wirksamkeit einen Monat nach der Kündigung durch den einen oder den anderen der beiden Staaten.