BGBl. Nr. 314/1937
Abkommen über die Zahlungen im Warenverkehr zwischen dem Bundesstaat Österreich und dem Deutschen Reich. (Österreichisch-Deutsches Verrechnungsabkommen.)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3neu
Artikel 3.
Der beiderseitige Transitverkehr fällt nicht unter die Bestimmungen dieses Abkommens.