BGBl. Nr. 176/1899
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3neu
Artikel römisch drei.
Mit dem Vollzuge dieser kaiserlichen Verordnung ist Mein Gesammtministerium betraut.
Meran, am 21. September 1899.
Artikel römisch drei.
Mit dem Vollzuge dieser kaiserlichen Verordnung ist Mein Gesammtministerium betraut.
Meran, am 21. September 1899.