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Kundmachungen zu Begünstigungen für Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverkehr – Durchführungsbestimmungen××
BGBl
RVBl. S 2/1944 in Kraft ab 26.01.1944
Begünstigungen für Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverkehr – Durchführungsbestimmungenneu