BGBl. Nr. 146/1980
146. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Auslieferung
VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER VOLKSREPUBLIK POLEN ÜBER DIE AUSLIEFERUNG
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 30neu
Artikel 30
Dieser Vertrag berührt nicht die Verpflichtungen des ersuchten Staates zur Auslieferung, die sich aus mehrseitigen Übereinkommen ergeben.