Absatz eins,Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um die Bekämpfung des Klimawandels und seiner Folgen für Umweltzerstörung und Armut zu beschleunigen, um eine Politik zu fördern, die dabei hilft, den Klimawandel zu begrenzen und sich an die negativen Auswirkungen des Klimawandels und insbesondere den Anstieg des Meeresspiegels anzupassen, und um ihre Wirtschaft auf ein nachhaltiges Wachstum auszurichten, das geringe CO2-Emissionen verursacht.
BGBl. III Nr. 207/2016
Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits
Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 31neu
ARTIKEL 31
Zusammenarbeit beim Klimaschutz
- Absatz 2,Mit der Zusammenarbeit werden folgende Ziele verfolgt:
- Litera aBekämpfung des Klimawandels mit dem übergeordneten Ziel des Übergangs zu einer geringe CO2-Emissionen verursachenden, sicheren und nachhaltigen Wirtschaft durch konkrete Klimaschutzmaßnahmen nach den Grundsätzen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC),
- Litera bVerbesserung des Energieverbrauchs der Wirtschaft durch Förderung der Energieeffizienz, der Energieeinsparung und der Nutzung sicherer, nachhaltiger, erneuerbarer Energie, und Übergang zu klimafreundlicher Energieerzeugung, die dazu beiträgt, die Grundlage für eine grüne Energierevolution zu schafften,
- Litera cFörderung nachhaltiger Verbrauchs- und Produktionsmuster in der Wirtschaft, die zur Minimierung des Drucks auf die Ökosysteme einschließlich Boden und Klima beitragen,
- Litera dAnpassung an die unvermeidlichen negativen Auswirkungen des Klimawandels, einschließlich der Einbeziehung von Anpassungsmaßnahmen in die Wachstums- und Entwicklungsstrategien und -planung der Vertragsparteien in allen Bereichen und auf allen Ebenen.
- Absatz 3,Zur Verwirklichung der in Absatz 2 dargelegten Ziele
- Litera aintensivieren die Vertragsparteien den politischen Dialog und die Zusammenarbeit auf fachlicher Ebene;
- Litera bfördern die Vertragsparteien die Zusammenarbeit bei Maßnahmen der Forschung und Entwicklung (FuE) und emissionsarmen Technologien;
- Litera cverstärken die Vertragsparteien die Zusammenarbeit bei Klimaschutzmaßnahmen, Plänen für emissionsarmes Wachstum und einzelstaatlichen Plänen für die Anpassung an den Klimawandel, die den einzelstaatlichen Gegebenheiten angepasst sind, und bei der Verringerung der Katastrophengefahr;
- Litera dintensivieren die Vertragsparteien die Qualifizierung und stärken sie die Institutionen für die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels;
- Litera efördern die Vertragsparteien die Sensibilisierung insbesondere der am meisten gefährdeten Bevölkerungsgruppen und der Bewohner gefährdeter Gebiete und erleichtern die Mitwirkung der örtlichen Gemeinschaften an den Maßnahmen gegen den Klimawandel.