Rechtstracker.at

BGBl. III Nr. 72/1998

kundgemacht 30.04.1998 RIS↗
72. Resolution B/BG/97/05, die Maßnahmen zur Verbesserung der Verwaltungsstruktur der Afrikanischen Entwicklungsbank vorsieht und mit der das Übereinkommen zur Errichtung der Bank geändert wird
AFRIKANISCHE ENTWICKLUNGSBANK GOUVERNEURSRAT Resolution B/BG/97/05 die Maßnahmen zur Verbesserung der Verwaltungsstruktur der Afrikanischen Entwicklungsbank vorsieht und mit der das Übereinkommen zur Errichtung der Bank geändert wird
Kundmachung BGBl. III Nr. 72/1998× zu Afrikanische Entwicklungsbank×

Änderungen durch diese Kundmachung

Afrikanische Entwicklungsbank 5 § 0↗RIS↗
Art. 33geändertAbs 3; Abs 4 (neu)