BGBl. III Nr. 13/2005
Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten des Internationalen Strafgerichtshofs samt Erklärung
Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten des Internationalen Strafgerichtshofs samt Erklärung
Änderungen durch diese Kundmachung
Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten des Internationalen Strafgerichtshofs
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 33neu
Artikel 33
Anwendbarkeit dieses Übereinkommens
Dieses Übereinkommen berührt nicht die einschlägigen Regeln des Völkerrechts, einschließlich des humanitären Völkerrechts.