Projekte zur Entwicklung und Konsolidierung touristischer Produkte und Dienstleistungen, die von beiderseitigem Interesse oder für andere Märkte von beiderseitigem Interesse attraktiv sind;
BGBl. III Nr. 132/2005
Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits samt Anhängen, Schlussakte und Berichtigungsprotokoll
Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits samt Anhängen, Schlussakte und Berichtigungsprotokoll
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 34neu
ARTIKEL 34
Zusammenarbeit im Tourismus
(1) Die Vertragsparteien fördern ihre Zusammenarbeit bei der Entwicklung des Tourismus.
(2) Diese Zusammenarbeit konzentriert sich auf
- Litera a
- Litera bKonsolidierung der Ferntouristenströme;
- Litera cAusbau der Kanäle für die Tourismusförderung;
- Litera dBildung und Ausbildung im Tourismusbereich;
- Litera etechnische Hilfe und Pilotprojekte zur Entwicklung des Tourismus für bestimmte Interessengruppen;
- Litera fInformationsaustausch über Tourismusförderung, integrierte Planung von Tourismuszielen und Qualität der Dienstleistungen;
- Litera gEinsatz von Förderungsinstrumenten zur Entwicklung des Tourismus auf örtlicher Ebene.