BGBl. III Nr. 150/2006
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die Instandhaltung der Grenzzeichen sowie die Vermessung und Vermarkung der gemeinsamen Staatsgrenze samt Schlussprotokoll, Notenwechsel und Anlagen
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die Instandhaltung der Grenzzeichen sowie die Vermessung und Vermarkung der gemeinsamen Staatsgrenze samt Schlussprotokoll, Notenwechsel und Anlagen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 34neu
Artikel 34
Mit dem In-Kraft-Treten dieses Vertrages verliert das am 22. Februar 19291 unterzeichnete Abkommen für die Instandhaltung der Grenzzeichen an der österreichischitalienischen Grenze seine Gültigkeit.
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1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1929,