Absatz eins,Jede Vertragspartei stellt sicher, dass allgemeingültige Maßnahmen
- Litera aunverzüglich und ohne Weiteres über ein offiziell benanntes, nach Möglichkeit elektronisches Medium zugänglich sind, so dass sich alle Personen damit vertraut machen können,
- Litera beine Erläuterung der Gründe für derartige Maßnahmen und ihr Ziel enthalten und
- Litera causreichend Zeit zwischen Veröffentlichung und Inkrafttreten solcher Maßnahmen vorsehen, außer wenn dies in hinreichend begründeten Fällen nicht möglich ist.
Ziffer 2 Jede Vertragspartei
- Litera abemüht sich, allgemeingültige Maßnahmen, deren Annahme oder Änderung sie vorschlägt, in einem angemessen frühzeitigen Stadium zu veröffentlichen, und zwar einschließlich einer Erläuterung der Gründe für den Vorschlag und seines Ziels,
- Litera bräumt interessierten Personen angemessene Möglichkeiten ein, zu dem Vorschlag Stellung zu nehmen, wobei sie insbesondere gewährleistet, dass die Fristen dafür ausreichend sind, und
- Litera cbemüht sich, die Stellungnahmen interessierter Personen zu solchen Vorschlägen zu berücksichtigen.