Methoden der Gestaltung und Durchführung regionaler Maßnahmen;
BGBl. III Nr. 40/2018
Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits
Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 36neu
ARTIKEL 36
Regionale Entwicklung und Zusammenarbeit
(1) Die Vertragsparteien fördern das gegenseitige Verständnis und die bilaterale Zusammenarbeit im Bereich der Regionalpolitik.
(2) Die Vertragsparteien fördern und vertiefen den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit in der Regionalpolitik mit besonderem Schwerpunkt auf der Entwicklung benachteiligter Gebiete, der Stadt-Land-Verbindungen sowie der ländlichen Entwicklung.
(3) Die Zusammenarbeit in der Regionalpolitik kann in folgender Form erfolgen:
- Litera a
- Litera bpolitische Steuerung und Partnerschaft auf verschiedenen Ebenen;
- Litera cStadt-Land-Beziehungen;
- Litera dländliche Entwicklung einschließlich Maßnahmen zum besseren Zugang zu Finanzmitteln und nachhaltiger Entwicklung;
- Litera eStatistik.