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BGBl. III Nr. 132/2005

kundgemacht 04.08.2005 RIS↗Parlament↗
Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits samt Anhängen, Schlussakte und Berichtigungsprotokoll
Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits samt Anhängen, Schlussakte und Berichtigungsprotokoll
Kundmachung BGBl. III Nr. 132/2005× zu Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Chile×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Chile neu § 0↗RIS↗
Art. 37neu
in Kraft ab 01.03.2005 · idF BGBl. III Nr. 132/2005 Art. 37↗RIS↗

ARTIKEL 37

Informationsgesellschaft, Informationstechnologie und Telekommunikation

(1)        Informationstechnologie und Kommunikation sind Schlüsselsektoren einer modernen Gesellschaft und von entscheidender Bedeutung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie für den reibungslosen Übergang zur Informationsgesellschaft.

(2)        Mit der Zusammenarbeit in diesem Bereich wird insbesondere angestrebt, Folgendes zu fördern:

  1. Litera a
    Dialog über die verschiedenen Aspekte der Informationsgesellschaft, einschließlich der Förderung und Überwachung des Aufbaus der Informationsgesellschaft;
  2. Litera b
    Zusammenarbeit bei den politischen und Regulierungsaspekten im Bereich der Telekommunikation;
  3. Litera c
    Informationsaustausch über Normung, Konformitätsbewertung und Typengenehmigung;
  4. Litera d
    Verbreitung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien;
  5. Litera e
    gemeinsame Forschungsprojekte im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien und Pilotprojekte für Anwendungen für die Informationsgesellschaft;
  6. Litera f
    Austausch und Ausbildung von Spezialisten, insbesondere von Berufsanfängern;
  7. Litera g
    Austausch und Verbreitung von Erfahrungen mit staatlichen Maßnahmen, bei denen in den Beziehungen zur Gesellschaft Informationstechnologien angewandt werden.