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BGBl. Nr. 40/1980

kundgemacht 25.01.1980 RIS↗
40. Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge samt Anhang
WIENER ÜBEREINKOMMEN ÜBER DAS RECHT DER VERTRÄGE
Kundmachung BGBl. Nr. 40/1980× zu Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge×

Änderungen durch diese Kundmachung

Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge neu § 0↗RIS↗
Art. 38neu
in Kraft ab 27.01.1980 · idF BGBl. Nr. 40/1980 Art. 38↗RIS↗

Artikel 38

Vertragsbestimmungen, die kraft internationaler Gewohnheit für Drittstaaten verbindlich werden

Die Artikel 34 bis 37 schließen nicht aus, daß eine vertragliche Bestimmung als ein Satz des Völkergewohnheitsrechts, der als solcher anerkannt ist, für einen Drittstaat verbindlich wird.