Absatz eins,Für Streitbeilegungsverfahren nach diesem Kapitel gelten die Verfahrensordnung in Anhang römisch 33 und der Verhaltenskodex in Anhang römisch 34 .
BGBl. III Nr. 116/2016
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 399neu
ARTIKEL 399
Verfahrensordnung
- Absatz 2,Sofern in der Verfahrensordnung nichts anderes bestimmt ist, finden Anhörungen des Schiedspanels öffentlich statt.