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BGBl. III Nr. 116/2016

kundgemacht 28.06.2016 RIS↗Parlament↗
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Kundmachung BGBl. III Nr. 116/2016× zu Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau ×

Änderungen durch diese Kundmachung

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau neu § 0↗RIS↗
Art. 399neu
in Kraft ab 01.07.2016 · idF BGBl. III Nr. 116/2016 Art. 399↗RIS↗

ARTIKEL 399

Verfahrensordnung

  1. Absatz eins,Für Streitbeilegungsverfahren nach diesem Kapitel gelten die Verfahrensordnung in Anhang römisch 33 und der Verhaltenskodex in Anhang römisch 34 .
  2. Absatz 2,Sofern in der Verfahrensordnung nichts anderes bestimmt ist, finden Anhörungen des Schiedspanels öffentlich statt.