Zu Art. 3 (ÜR) Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über eine gemeinsame Disziplin betreffend den gegenseitigen Handel mit Käse samt Anhang sind keine Kundmachungen verzeichnet.
alle Kundmachungen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über eine gemeinsame Disziplin betreffend den gegenseitigen Handel mit Käse samt Anhang