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BGBl. Nr. 200/1961

kundgemacht 07.08.1961 RIS↗
200. Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche.
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE ANERKENNUNG UND VOLLSTRECKUNG AUSLÄNDISCHER SCHIEDSSPRÜCHE
Kundmachung BGBl. Nr. 200/1961× zu Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche×

Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche neu § 0↗RIS↗
Art. 4neu

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