Absatz eins,Die Italienische Republik wird innerhalb von 90 Tagen nach Inkrafttreten dieses Vertrages die Vereinbarung gemäß Artikel eins, erfüllen durch
- Litera aBezahlung des Betrages von 480 Millionen Lire zugunsten der Republik Österreich auf ein Konto der Österreichischen Nationalbank bei der Banca d'Italia;
- Litera bÜbergabe der nach österreichischem Recht für die Einverleibung der Eigentumsrechte der Republik Österreich an sämtlichen in den Anlagen 2 Anmerkung, Anlage 2 nicht darstellbar) und 3 angeführten Liegenschaften und die Weiterführung des dazugehörigen Unternehmen erforderlichen Urkunden und Erklärungen, sowie Aushändigung einer Erklärung der DOSAG, daß alle aus dem Titel der lastenfreien Eigentumsübertragung an die Republik Österreich der DOSAG zu erbringenden finanziellen Leistungen von der Italienischen Republik vollständig erfüllt wurden und die Republik Österreich aus jedweder diesbezüglichen Haftung entlassen ist.