BGBl. Nr. 480/1976
480. Abkommen über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und dem Spanischen Staat
ABKOMMEN über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und dem Spanischen Staat
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 4neu
Artikel 4
Die Vertragsstaaten ermutigen den Austausch von Studierenden. Jeder Vertragsstaat wird bemüht sein, für Staatsangehörige des anderen Vertragsstaates Stipendien zu gewähren.