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BGBl. Nr. 480/1976

kundgemacht 07.09.1976 RIS↗
480. Abkommen über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und dem Spanischen Staat
ABKOMMEN über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und dem Spanischen Staat
Kundmachung BGBl. Nr. 480/1976× zu Abkommen über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit (Spanien)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit (Spanien) neu § 0↗RIS↗
Art. 4neu
in Kraft ab 25.09.1976 · idF BGBl. Nr. 480/1976 Art. 4↗RIS↗

Artikel 4

Die Vertragsstaaten ermutigen den Austausch von Studierenden. Jeder Vertragsstaat wird bemüht sein, für Staatsangehörige des anderen Vertragsstaates Stipendien zu gewähren.