BGBl. Nr. 235/1979
235. Übereinkommen (Nr. 142) über die Berufsberatung und die Berufsbildung im Rahmen der Erschließung des Arbeitskräftepotentials
ÜBEREINKOMMEN (Nr. 142) ÜBER DIE BERUFSBERATUNG UND DIE BERUFSBILDUNG IM RAHMEN DER ERSCHLIESSUNG DES ARBEITSKRÄFTEPOTENTIALS
Änderungen durch diese Kundmachung
Übereinkommen (Nr. 142) über die Berufsberatung und die Berufsbildung im Rahmen der Erschließung des Arbeitskräftepotentials
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§ 0↗RIS↗
Art. 4neu