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BGBl. Nr. 421/1995

kundgemacht 30.06.1995 RIS↗
421. Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften
RAHMENABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER ITALIENISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE GRENZÜBERSCHREITENDE ZUSAMMENARBEIT VON GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN
Kundmachung BGBl. Nr. 421/1995× zu Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften (Italien)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften (Italien) neu § 0↗RIS↗
Art. 4neu

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