eine Intensivierung des Informationsaustausches und der Kommunikationsstrukturen, indem sie
- Strichaufzählungeinander Informationen über Sachverhalte, Täterverbindungen und typisches Täterverhalten ohne Angaben personenbezogener Daten mitteilen,
- Strichaufzählungzum Zwecke der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung einander direkt auch über bevorstehende, polizeilich relevante Ereignisse und Aktionen ohne Angaben personenbezogener Daten möglichst so rechtzeitig unterrichten, dass die erforderlichen Maßnahmen zeitgerecht getroffen werden können,
- Strichaufzählungsich gegenseitig bedeutsame Informationen, mit Ausnahme personenbezogener Daten, für die Einsatzplanung im täglichen Dienst und für besondere Anlässe mitteilen und dazu vorsorglich auch Erkenntnisse über Ereignisse übermitteln, deren Auswirkungen auf das Hoheitsgebiet des jeweils anderen Vertragsstaates übergreifen können,
- Strichaufzählunggemeinsame Verzeichnisse mit Angaben über Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten erstellen und diese jeweils aktualisieren,
- Strichaufzählungbis zur Umstellung auf europäisch einheitliche Ausstattungen und Frequenzen Funkverbindungen auch durch Austausch von Geräten halten und zur Verbesserung der Telekommunikationsmöglichkeiten, insbesondere des Funkverkehrs entlang der Grenze, gemeinsam Vorschläge für eine kostengünstige Realisierung erarbeiten;