BGBl. III Nr. 255/2013
Protokoll zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
Protokoll zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 4neu
ARTIKEL 4
(1) Dieses Protokoll tritt am selben Tag in Kraft wie das Abkommen, sofern alle Genehmigungsurkunden zu diesem Protokoll bis zu diesem Zeitpunkt hinterlegt sind.
(2) Sind nicht alle Genehmigungsurkunden zu diesem Protokoll bis zu diesem Zeitpunkt hinterlegt, so tritt dieses Protokoll am ersten Tag des ersten Monats nach dem Tag in Kraft, an dem die letzte Genehmigungsurkunde hinterlegt worden ist.
(3) Sind nicht alle Genehmigungsurkunden zu diesem Protokoll bis zum Tag des Inkraft-tretens des Abkommens hinterlegt, so wird dieses Protokoll mit Wirkung vom Tag des Inkrafttretens des Abkommens vorläufig angewandt.