BGBl. III Nr. 42/2016
Viertes Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen
Viertes Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 4neu
Artikel 4
Weiterlieferung an einen dritten Staat
Anmerkung, Änderung des Artikels 15 des Europäischen Auslieferungsübereinkommen, Bundesgesetzblatt Nr. 320 aus 1969,.)