Absatz eins,Die Vertragsparteien kommen überein, der Herstellung einer durchgehenden autobahnmäßigen Verbindung zwischen der Bundeshauptstadt Wien und Kärnten bis zur Staatsgrenze bei Thörl-Maglern sowie dem Zusammenschluß der Tauern Autobahn mit der Süd Autobahn für das Land Kärnten besondere Dringlichkeit zuzuerkennen.
BGBl. Nr. 604/1983
604. Zweite Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über Vorhaben im Land Kärnten, an welchen der Bund und das Land Kärnten interessiert sind
Zweite Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über Vorhaben im Land Kärnten, an welchen der Bund und das Land Kärnten interessiert sind
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 4 § 7neu
Artikel römisch vier
Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
Paragraph 7, Autobahnbau
- Absatz 2,Der Bund verpflichtet sich, zu den derzeit langjährig für den Autobahnbau in Kärnten jährlich bereitgestellten Mitteln von rund 600 Millionen Schilling in den Jahren 1984 bis 1987 zusätzliche Beträge in der Höhe von 500 Millionen Schilling jährlich zur Verfügung zu stellen.