BGBl. III Nr. 112/2011
Europäische Sozialcharta (revidiert)
Europäische Sozialcharta (revidiert)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 40neu
Artikel römisch eins - Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen
(1) Die einschlägigen Bestimmungen des Teils römisch zwei Artikel 1 bis 31 werden unbeschadet der in diesen Artikeln vorgesehenen Mittel zur Durchführung durchgeführt
- Litera adurch Gesetze oder sonstige Vorschriften;
- Litera bdurch Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberorganisationen und Arbeitnehmerorganisationen;
- Litera cdurch eine Kombination dieser beiden Verfahren oder
- Litera ddurch andere geeignete Mittel.
(2) Die Verpflichtungen aus Teil römisch zwei Artikel 2 Absätze 1, 2, 3, 4, 5 und 7, Artikel 7 Absätze 4, 6 und 7, Artikel 10 Absätze 1, 2, 3 und 5 und Artikel 21 und 22 gelten als erfüllt, wenn diese Bestimmungen nach Absatz 1 dieses Artikels auf die überwiegende Mehrheit der betreffenden Arbeitnehmer Anwendung finden.