BGBl. III Nr. 116/2016
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 408neu
ARTIKEL 408
Aufhebung unvereinbarer interner Rechtsvorschriften
Im Zuge der Annäherung hebt die Republik Moldau Bestimmungen ihres internen Rechts auf und beseitigt interne Praktiken, die mit dem Unionsrecht oder ihren an das Unionsrecht angenäherten internen Rechtsvorschriften in den handelsbezogenen Bereichen des Titels römisch fünf (Handel und Handelsfragen) nicht zu vereinbaren sind.