Modernisierung des Staates und der öffentlichen Verwaltung;
BGBl. III Nr. 132/2005
Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits samt Anhängen, Schlussakte und Berichtigungsprotokoll
Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits samt Anhängen, Schlussakte und Berichtigungsprotokoll
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 41neu
TITEL römisch vier
ÖFFENTLICHE VERWALTUNG UND INTERINSTITUTIONELLE ZUSAMMENARBEIT
ARTIKEL 41
Öffentliche Verwaltung
(1) Die Zusammenarbeit in diesem Bereich hat die Modernisierung und Dezentralisierung der öffentlichen Verwaltung zum Ziel und umfasst die Effizienz der Verwaltungsorganisation, den rechtlichen und institutionellen Rahmen sowie die Nutzbarmachung der am besten geeigneten Methoden beider Vertragsparteien.
(2) Diese Zusammenarbeit kann Programme in folgenden Bereichen umfassen:
- Litera a
- Litera bDezentralisierung und Stärkung der regionalen und örtlichen Selbstverwaltung;
- Litera cStärkung der Bürgergesellschaft und ihrer Einbeziehung in den Prozess der Festlegung der öffentlichen Politik;
- Litera dSchaffung von Arbeitsplätzen und Einrichtung von Berufsausbildungsprogrammen;
- Litera eManagement und Verwaltung von Sozialdiensten;
- Litera fProjekte in den Bereichen Entwicklung, Wohnungsbau im ländlichen Raum und Raumordnung;
- Litera gGesundheitserziehung und allgemeine Grundbildung;
- Litera hUnterstützung von Initiativen der Bürgergesellschaft und der Basisorganisationen;
- Litera isonstige Programme und Projekte, die durch Schaffung von Geschäfts- und Beschäftigungsmöglichkeiten zur Bekämpfung der Armut beitragen;
- Litera jFörderung der Kultur und ihrer unterschiedlichen Ausdrucksformen und Stärkung der kulturellen Identität.
(3) Die Mittel der Zusammenarbeit in diesem Bereich sind Folgende:
- Litera atechnische Hilfe für die für Festlegung und Umsetzung der Politik zuständigen chilenischen Stellen, unter anderem Zusammenkünfte zwischen Bediensteten der Organe der Gemeinschaft und ihren chilenischen Pendants;
- Litera bregelmäßiger Informationsaustausch in jeder geeigneten Form, unter anderem über Computernetze; bei Datenaustausch ist der Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten;
- Litera cTransfer von Know-how;
- Litera dVorstudien und Durchführung gemeinsamer Projekte mit vergleichbarer finanzieller Beteiligung der Vertragsparteien;
- Litera eAusbildung und logistische Unterstützung.