BGBl. Nr. 224/1955
224. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über den wechselseitigen rechtlichen Verkehr samt Schlußprotokoll.
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über den wechselseitigen rechtlichen Verkehr.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 45neu
Artikel 45.
Unter Personenstandsurkunden im Sinne des Artikels 44 sind Geburtsurkunden, Urkunden über die Eintragung einer Totgeburt, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden zu verstehen.