Programme für die in Absatz 1 des vorliegenden Artikels aufgeführten Bereiche, einschließlich der Verbesserung der Gesundheitssysteme, der Gesundheitsdienstleistungen, der reproduktiven Gesundheitsdienste für Arme sowie sozial schwache Frauen und Gemeinschaften, gesundheitspolitische Steuerung einschließlich der besseren Verwaltung der öffentlichen Finanzen, der Finanzierung der Gesundheitsfürsorge, der Gesundheitsinfrastruktur und Informationssysteme sowie Gesundheitsmanagement;
BGBl. III Nr. 40/2018
Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits
Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 45neu
ARTIKEL 45
Gesundheit
(1) Die Vertragsparteien anerkennen und bestätigen, dass das Thema Gesundheit überaus wichtig ist. Daher vereinbaren die Vertragsparteien, im Gesundheitssektor, darunter in den Bereichen der Reform des Gesundheitssystems, wichtiger übertragbarer Krankheiten und anderer Gesundheitsrisiken, nicht übertragbarer Krankheiten sowie internationaler Gesundheitsabkommen zusammenzuarbeiten, um die Gesundheit und die nachhaltige Entwicklung des Gesundheitssektors zum beiderseitigen Nutzen zu verbessern.
(2) Die Zusammenarbeit erfolgt in folgender Form:
- Litera a
- Litera bgemeinsame Maßnahmen zur Epidemiologie und Überwachung, einschließlich des Informationsaustausches sowie der Zusammenarbeit bei der Früherkennung von Gesundheitsgefahren wie Vogelgrippe und Grippepandemien sowie anderen wichtigen übertragbaren Krankheiten;
- Litera cPrävention und Bekämpfung von nicht übertragbaren Krankheiten durch den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren, Förderung einer gesunden Lebensweise, Behandlung wichtiger Gesundheitsfaktoren wie Ernährung, Drogen-, Alkohol- und Tabakabhängigkeit und Entwicklung gesundheitsbezogener Forschungsprogramme wie in Artikel 39 vorgesehen sowie Systeme zur Gesundheitsförderung;
- Litera dFörderung der Umsetzung internationaler Übereinkommen wie des Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums und der Internationalen Gesundheitsvorschriften, zu deren Vertragsparteien sie gehören;
- Litera eandere Programme und Projekte zur Verbesserung der Gesundheitsdienste und Stärkung der Humanressourcen für Gesundheitssysteme und Gesundheitsbedingungen wie einvernehmlich vereinbart.