Informationsaustausch über die Aussichten in den Sektoren Bergbau und Nichteisenmetalle,
BGBl. III Nr. 254/2013
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits samt Schlussakte, Anhänge, Protokoll und Erklärungen
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits samt Schlussakte, Anhänge, Protokoll und Erklärungen
Änderungen durch diese Kundmachung
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft EG - Tadschikistan
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 47neu
ARTIKEL 47
Bergbauerzeugnisse und Rohstoffe
(1) Die Vertragsparteien streben an, Investitionen und Handel im Bereich der Bergbauerzeugnisse und der Rohstoffe auszuweiten.
(2) Die Zusammenarbeit konzentriert sich insbesondere auf folgende Bereiche:
- Strichaufzählung
- StrichaufzählungSchaffung eines rechtlichen Rahmens für die Zusammenarbeit,
- StrichaufzählungHandelsfragen,
- StrichaufzählungErlass und Umsetzung von Rechtsvorschriften im Bereich des Umweltschutzes,
- StrichaufzählungAusbildung,
- StrichaufzählungSicherheit in der Bergbauindustrie.