Agrarpolitik und internationale Perspektiven für den Nahrungsmittelbereich und die Landwirtschaft im Allgemeinen,
BGBl. III Nr. 208/2017
Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits
Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 48neu
ARTIKEL 48
Landwirtschaft, Viehzucht, Fischerei und ländliche Entwicklung
Die Vertragsparteien kommen überein, den Dialog im Bereich Landwirtschaft, Viehzucht, Fischerei und ländliche Entwicklung zu fördern. Auf folgenden Gebieten führen die Vertragsparteien einen Informationsaustausch durch und bauen die Beziehungen aus:
- Litera a
- Litera bMöglichkeiten für die Erleichterung des Handels mit Pflanzen, Tieren und tierischen Erzeugnissen im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Leichtindustrie im ländlichen Raum,
- Litera cTierschutz und artgerechte Tierhaltung,
- Litera dPolitik zur Entwicklung des ländlichen Raums,
- Litera eErfahrungsaustausch und Kooperationsnetze zwischen lokalen Akteuren oder Wirtschaftsbeteiligten in bestimmten Bereichen wie Forschung und Technologietransfer,
- Litera fGesundheits- und Qualitätspolitik für Pflanzen, Vieh und andere Tiere, insbesondere geschützte geografische Angaben,
- Litera gKooperationsvorschläge und –initiativen, die internationalen Landwirtschaftsorganisationen unterbreitet werden,
- Litera hEntwicklung einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Landwirtschaft, einschließlich der Bereiche pflanzliche Erzeugung, Biokraftstoffe und Transfer von Biotechnologie,
- Litera iSchutz der Pflanzenvielfalt, Saattechnologie und Agrarbiotechnologie,
- Litera jAufbau von Datenbanken und Informationsnetzen über Landwirtschaft und Viehzucht,
- Litera kAusbildung im Agrar- und Veterinärbereich.