BGBl. I Nr. 2/2008
Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes und Erlassung eines Ersten Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetzes
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 49geändertÜberschrift, Text
… 3 unveränderte Absätze
KAPITEL IX
ARTIKEL 49
1. Die Agentur hat folgende Organe:
2. Der Verwaltungsrat oder der Geschäftsführende Ausschuß kann mit Stimmenmehrheit jedes andere für die Durchführung des Programms erforderliche Organ einsetzen.
3. Die Agentur hat ein Sekretariat, das in den Absätzen 1 und 2 genannten Organe unterstützt.