26. Zollabkommen über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile.
ZOLLABKOMMEN ÜBER DIE ZUR AUSBESSERUNG VON EUROP-WAGEN VERWENDETEN ERSATZTEILE
Kundmachung
BGBl. Nr. 26/1961× zu Zollabkommen über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile×
Änderungen durch diese Kundmachung
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Zollabkommen über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile
neu
§ 0↗RIS↗