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BGBl. Nr. 164/1974

kundgemacht 21.03.1974 RIS↗
164. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Grenzübertritt von Personen im Kleinen Grenzverkehr
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Grenzübertritt von Personen im Kleinen Grenzverkehr
Kundmachung BGBl. Nr. 164/1974× zu Kleiner Grenzverkehr - Grenzübertritt von Personen (Schweiz)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Kleiner Grenzverkehr - Grenzübertritt von Personen (Schweiz) neu § 0↗RIS↗
Art. 5neu
in Kraft ab 12.04.1974 · idF BGBl. Nr. 164/1974 Art. 5↗RIS↗

Artikel 5

Grenzübertritt

Der Grenzübertritt im Rahmen des Kleinen Grenzverkehrs ist sowohl an den nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften als auch an den nach diesem Abkommen bestehenden Grenzübergängen zulässig.