BGBl. III Nr. 59/2003
59. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Ministerium für Verkehr der Republik Slowenien über die Beförderung gefährlicher Güter durch den Karawankenstraßentunnel
Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Ministerium für Verkehr der Republik Slowenien über die Beförderung gefährlicher Güter durch den Karawankenstraßentunnel
Änderungen durch diese Kundmachung
Beförderung gefährlicher Güter durch den Karawankenstraßentunnel (Slowenien)
neu
Art. 5neu
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