Absatz eins,Die am Kooperationszentrum tätigen Beamten sind unterstützend und beratend tätig:
- Litera abei der Förderung und Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und des Informationsaustausches im polizeilichen Bereich;
- Litera bbei der Koordination von gemeinsamen Kontroll- und Überwachungsaufgaben sowie sonstiger Operationen an der gemeinsamen Grenze beziehungsweise in den jeweiligen Grenzgebieten, an der die Vertragsparteien beteiligt sind;
- Litera cin Angelegenheiten der Rückübernahme von illegal aufhältigen/ eingereisten Staatsangehörigen der Vertragsparteien und Staatsangehörigen von Drittstaaten unter Einhaltung der gültigen Abkommen;
- Litera dbeim Informationsaustausch zur präventiven und repressiven Verbrechensbekämpfung.