Absatz eins,An der Grenzübergangsstelle Tisis – Schaanwald werden auf österreichischem und liechtensteinischem Gebiet nebeneinander liegende Grenzabfertigungsstellen errichtet.
BGBl. III Nr. 62/2008
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung, der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Schweizerischen Bundesrat über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung, der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Schweizerischen Bundesrat über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 5neu
Artikel 5
Grenzübergangsstelle Tisis – Schaanwald
- Absatz 2,Die Zone für die Grenzabfertigung umfasst
- Litera afür die österreichischen Bediensteten
- Strichaufzählungdie im Abfertigungsgebäude den österreichischen Bediensteten zur alleinigen oder gemeinschaftlichen Benutzung überlassenen Räume,
- Strichaufzählungden das schweizerische Zollgebäude umgebenden Amtsplatz für den Güterverkehr einschließlich der für die Abfertigung von Reisenden vorhandenen Räume und Flächen,
- Strichaufzählungden Abschnitt der Straße Nr. 234 von der Staatsgrenze bis zur Abzweigung Heiligwies;
- Litera bfür die schweizerischen und liechtensteinischen Bediensteten
- Strichaufzählungdie im Abfertigungsgebäude von den Bediensteten der beteiligten Staaten gemeinschaftlich oder alleine benutzten Räume,
- Strichaufzählungdie Überdachung (Abfertigungsinsel) Gesetzgebungsperiode Nr. 485,
- Strichaufzählungden Abschnitt der Liechtensteinerstraße L191 von der Staatsgrenze Höhe km 3,23 bis zum Ende des LKW-Parkplatzes bei Höhe km 3,10; zudem die in diesem Bereich befindlichen und angrenzenden Parkplätze und Kontrollflächen neben dem Zollamtsgebäude Gesetzgebungsperiode Nr. 242) und dem Gebäude (Container – Gesetzgebungsperiode Nr. 484) nordseitig der Abfertigungsinsel-Überdachung.