BGBl. III Nr. 85/2010
Protokoll von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt
Protokoll von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 5geändert
Artikel 5
Jeder Vertragsstaat bedroht die in Artikel den Artikeln 3, 3 bis, 3 ter und 3 quater genannten Straftaten mit angemessenen Strafen, welche die Schwere der Tat berücksichtigen.